Grundsätzliches

„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ (§ 1 Abs. 3 Berufsordnung für Rechtsanwälte - BORA)

Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Erfolg!

Aufgrund meiner eigenen langjährigen Erfahrungen als „Auftraggeber“ weiß ich, was ein Mandant von seinem Anwalt erwartet. Ich verstehe, worum es Ihnen geht und suche gemeinsam mit Ihnen nach der besten Lösung. Besonders wichtig sind mir dabei die beteiligten Menschen. Denn mag eine Lösung auf dem Papier auch noch so gut aussehen, nützt sie nichts, wenn sie an der Wirklichkeit scheitert. Dies bedeutet auch, geschickt und klug zu taktieren, um seine Ziele zu erreichen, ohne andere unnötig zu verärgern. Gleichwohl wissen Sie mit mir jemanden an Ihrer Seite, der Ihre Interessen leidenschaftlich vertritt.

Denn:

„Eine gute Sache muss auch gut vertreten sein.“ (Französisches Sprichwort)